Eine Spezialität unserer Kanzlei besteht in der Betreuung von französischen Mandanten, sei es von Arbeitnehmern, die als Grenzgänger in Deutschland arbeiten, sei es von französischen Unternehmen, die in Deutschland über Außendienstmitarbeiter, Zweigstellen oder Tochtergesellschaften tätig sind.
Mandanten aus Deutschland, die mit französischem Arbeitsrecht konfrontiert sind, begleiten wir als Verkehrsanwalt und vermitteln zwischen Mandanten und dem eigenen französischen Anwalt.
Unsere Kooperation mit französischen Fachanwälten für Arbeitsrecht (avocats spécialisés en droit social) im Rahmen von J.S.A. Juristes en droit Social Associés GEIE erlaubt es, Probleme aus dem französischen Rechtskreis rasch klären und interessengerecht vertreten zu lassen. Informationen zu J.S.A. sind auf der Homepage (https://js-associes.eu) zu finden.
Herr Rechtsanwalt Große-Wächter ist seit über 30 Jahren Mitglied von J.S.A.. |